Coaching lässt sich von der Steuer absetzen!
Coaching wird vom Staat begünstigt. Honorare die Führungskräfte an einen Coach überweisen, sind als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar. Dazu müssen die Kosten in der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dabei prüfen die Finanzämter genau, ob das Coaching tatsächlich berufliche Themen zum Inhalt hatte. Es darf nicht um private Fragen gehen. So lehnte das Finanzgericht Hamburg den Steuerabzug in folgenden Fall ab: Eine Führungskraft führte während des Urlaubs Gespräche mit einer Sozialpädagogin. Hier fehle es an einer „besonderen Ausrichtung der Tätigkeit der Pädagogin auf Führungskräfte-Coachings". Das und die Einbettung der Gespräche in den Urlaub spreche „für eine allgemeine psychologische Begleitung und gegen überwiegend beruflich veranlasste Coaching-Maßnahmen" (AZ 5 K 30/07).
Um sichgegenüber den Finanzämtern korrekt zu verhalten empfehlen Steuerberater folgendes Vorgehen:
- Engagieren Sie einen auf Führungskräfte spezialisierten Coach
- Achten Sie darauf, dass der Coach einen schriftlichen Vertrag erstellt, indem die Ziele und Inhalte des Coachings detailiert aufgeführt sind
- Diese Aufführung kann dann bei der Steuererklärung eingereicht werden, damit der berufliche Kontext deutlich wird.