LQW-Zertifikat

Logo der LQWDas Testierungsmodell und das Testierungsverfahren

Bildung ist ein einzigartiges »Produkt«, mit keinem Produkt bzw. keiner Dienstleistung einer anderen Branche zu vergleichen. Die Besonderheit von Bildung besteht darin, dass dieses »Produkt« gar nicht vom Anbieter hergestellt wird, sondern dass der Abnehmer - sprich der Lernende - selbst es in Eigenaktivität herstellen muss. Der Lernende ist der eigentliche »Produzent« von Bildung. Dieser Sonderstatus der Bildungsbranche macht ein besonderes Qualitätsmanagement erforderlich.

Mit dem Lernerorientierten Qualitätsmodell liegt das einzige direkt aus der Weiterbildung und für die Weiterbildung entwickelte Qualitätsentwicklungs- und -testierungsverfahren vor. LQW hat seinen Ausgangs- und Bezugspunkt im konkreten Lernprozess, und auf diesen kommt es an, wenn man von Qualität von Bildung redet.

Das Qualitätstestat ist offen für alle Weiterbildungseinrichtungen. Seit Juni 2001 wird LQW von einer großen Zahl von Organisationen aus der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung angewendet. In Niedersachsen ist die Testierung nach LQW vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur als den Anforderungen des Nds. Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) §10 entsprechend anerkannt. Andere Länder erwägen vergleichbare Schritte.
Wichtig für Einrichtungen, die mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen arbeiten, ist, dass LQW durch die Rechtsverordnung als relevantes Qualitätsmanagementsystem offiziell anerkannt ist. Die Anpassung von LQW an die Anforderungen nach SGB III ist vollzogen.
Die wissenschaftlichen und praktischen Anforderungen an eine Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung schlagen sich vor allem in drei Prämissen nieder:

  • Der Verbraucher, der Kunde, der Abnehmer respektive der Lerner muss im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen stehen. Auf ihn hin muss die Qualitätsentwicklung der Einrichtungen und mithin das Testierungsverfahren ausgerichtet sein.
  • Es darf nicht nur um Qualitätssicherung gehen, sondern die Qualität der Einrichtungen muss sich in einem ständigen Prozess ausgehend von den sich verändernden Umweltanforderungen weiterentwickeln. Es kann sich also nicht nur um ein Prüfverfahren handeln, sondern die Entwicklungspotenziale der Einrichtungen müssen ebenfalls berücksichtigt und gefördert werden.
  • Das Modell muss einrichtungstypübergreifend sowie für große und kleine Organisationen gleichermaßen anwendbar sein. Das heißt, es muss eine einrichtungsindividuelle Ausfüllung der Anforderungen und eine spezifizierende Justierung des Modells möglich sein. Das Verfahren der Qualitätsentwicklung und -testierung nach LQW 2 stellt konkrete Anforderungen in folgenden Qualitätsbereichen:
    • Leitbild
    • Bedarfserschließung
    • Schlüsselprozesse
    • Lehr-Lern-Prozesse
    • Evaluation der Bildungsprozesse
    • Infrastruktur
    • Führung
    • Personal
    • Controlling
    • Kundenkommunikation
    • Strategische Entwicklungsziele

Die definierten Anforderungen in diesen verpflichtenden Qualitätsbereichen müssen in einem Selbstreport nachgewiesen und durch eine Visitation bestätigt werden. In selbstbestimmten optionalen Qualitätsbereichen können die Einrichtungen auf Spezifika ihrer Ausrichtung oder auf besondere Stärken hinweisen. In einem Abschlussworkshop, auf dem die Gutachter/innen ihre Eindrücke in die Organisationen zurückspiegeln, werden strategische Entwicklungsziele für die nächste Qualitätsentwicklungsperiode vereinbart und die Weiterbildungseinrichtungen geben Rückmeldung über ihre Erfahrungen in der Arbeit mit dem Qualitätsmodell, die für zukünftige Modellrevisionen genutzt werden. Das Qualitätsmodell lernt also selbst aus der Praxis.

Bild zur Illustration des allgemeinen Bereichs

evaluieren

coachen

weiterbilden

begleiten

entwickeln

verändern

lachen

qualifizieren

beraten