Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen (Offene Seminare)
(Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobile und Sonstige Seminare)
§ 1 Anerkennung der Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen
Mit der von Ihnen schriftlich ausgefüllten Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen der St. Elisabeth Innovativen Sozialarbeit gGmbH (im folgenden GISA) verbindlich an.
§ 2 Ihre Anmeldung
Ihre Anmeldung erfolgt mit dem sorgfältig ausgefüllten Anmeldeformular. Für jede/n Teilnehmer/-in ist eine gesonderte Anmeldung vorzunehmen. Melden Sie sich bis zum 31.03. eines Jahres an erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf den im Programm ausgewiesenen Seminarpreis (ausdrücklich davon ausgenommen sind die Kosten für das von Ihnen bestellte Essen). Wir bitten um frühzeitige Anmeldung. Ein Anmeldeschluss ist nicht angegeben. Bis ca. 14 Tage vor dem Seminarbeginn sind Anmeldungen möglich. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sobald feststeht, dass das Seminar stattfindet, bekommen Sie eine Zusage. Fällt es aus, erhalten Sie eine Absage.
§ 3 Ihre Investition
Die Tagungsbeiträge sind in den jeweiligen Ausschreibungen
der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angegeben. Darin sind keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung enthalten. Die Fahrtkosten zu den jeweiligen Seminarorten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie bzw. Ihre Dienststelle die Rechnung. Die Seminargebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei längerfristigen Weiterbildungen werden die Kosten in Raten fällig. Die Raten sind an die jeweils stattgefundenen Seminare gekoppelt.
§ 4 Ihre Absage
Können Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, muss eine schriftliche Absage von Ihnen erfolgen. Sagen Sie zwischen dem 28. Tag und dem 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn ab, wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Teilnahmebeitrages fällig. Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag fällig (maßgeblich ist der Poststempel). Auch bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage wird der Gesamtbetrag einbehalten. Die Gebühr entfällt, wenn Sie uns eine/n Ersatzteilnehmer/-in nennen. Dies ist auf dem Hintergrund zu sehen, dass wir kurzfristig einen Seminarplatz nicht vergeben können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Ausfall der Veranstaltung wird der gezahlte Betrag erstattet.
§ 5 Ihre Unterbringung
Für Ihre Unterbringung sind Sie selbst verantwortlich. Wir schicken Ihnen jedoch mit der Anmeldebestätigung eine Liste mit Unterbringungsmöglichkeiten und anderen Anreisehinweisen zu.
§ 6 Ihre Bescheinigungen
Für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat mit den Inhalten des jeweiligen Seminars. Für längerfristige Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie ein entsprechendes Abschlußzertifikat.
§ 7 Schriftform
Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen gelten als nicht getroffen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bedingungen der Geschäftsordnung unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen der Geschäftsordnung zur Folge.
§ 9 Sonstiges
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung. Die Kursleiter/-innen sind für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Seminare verantwortlich. Für Vereinbarungen über Mobile Fortbildung, Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung gelten die AGB über Mobile Fortbildung und Sonstige Leistungen und die im jeweiligen Kontrakt festgelegten Bedingungen.
§ 10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen Teilnehmenden und der GISA ist soweit gesetzlich zulässig Marburg.
(Beachten Sie bitte auch die allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobile und Sonstige Seminare)