Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Inhouse-Fortbildungen und Sonstige Leistungen

  • 1 Anerkennung der Geschäftsbedingungen für Inhouse-Fortbildung und Sonstige Leistungen
    Der Auftraggeber erkennt mit dem unterschriebenen Vertrag über Inhouse-Fortbildung und Sonstige Leistungen die folgenden Geschäftsbedingungen der St. Elisabeth Innovative Sozialarbeit gGmbH (im Folgenden GISA) verbindlich an.
  • 2 Angebote und Vertragsabschluss
    Angebote der GISA sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen durch die Mitarbeitenden der GISA erarbeitet und den sich prozesshaft veränderten Bedingungen angepasst. Sofern ein Angebot die Grundlage des Vertrages über Fortbildungs- und Beratungsleistungen ist, wird es als Anlage beigefügt. Es ist damit Bestandteil des Vertrages. Mit der Unterzeichnung erkennen sowohl der Auftraggeber als auch die GISA den vereinbarten Vertrag an. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, kommt die Übersendung einer Rechnung durch die GISA einer Auftragsbestätigung gleich.
  • 3 Erfüllung der Tätigkeit durch die GISA
    Die GISA erbringt ihre Fortbildungs- und Beratungsleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeitende. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag. Die GISA erhält vom Auftraggeber alle relevanten Informationen vor und während der Durchführung der Leistung, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dazu wird vom Auftraggeber eine verantwortliche Kontaktperson benannt.
  • 4 Stornierungen
    Kann die GISA Termine zur Erbringung der Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der GISA nicht zu vertretenden Umständen nicht einhalten, ist die GISA berechtigt, die Leistung innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Kann eine Fortbildungs-/Beratungsleistung von einem anderen GISA-Mitarbeiter erbracht oder online durchgeführt werden, so ist grundsätzlich eine kurzfristige Auftragsübertragung oder Formatänderung möglich. Weitere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen nicht. Storniert der Auftraggeber eine verbindlich vereinbarte Inhouse-Weiterbilung gilt folgende Regelung: Sagt der Auftraggeber bis zum 6. Monat vor Veranstaltungsbeginn ab, wird eine Ausfallgebühr von 25 % des Gesamtbetrags fällig (maßgeblich ist der Poststempel). Sagt der Auftraggeber bis zum 3. Monat vor Veranstaltungsbeginn ab, wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Gesamtbetrags erhoben. Ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag fällig.
  • 5 Urheber- und Nutzungsrechte
    Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der GISA bzw. die Urheberrechte der von der GISA eingesetzten freien Mitarbeitenden an. Dies gilt insbesondere für die Fortbildungs- und Beratungsunterlagen einschließlich verwendeter oder zur Verfügung gestellter elektronischer Medien (Ton- oder Bildträger, Dateien). Die Nutzungsrechte der von der GISA erbrachten Leistungen gehen nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks auf den Auftraggeber über. Darüberhinausgehende Verwertungen (z. B. Vervielfältigungen/Verbreitung) sind nicht Gegenstand des Vertrages und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der GISA.
  • 6 Schweigepflicht
    Die GISA und deren Mitarbeitende verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrags. 
  • 7 Datenspeicherung
    Die GISA speichert die Daten des Auftraggebers elektronisch im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes, soweit dies geschäftsnotwendig ist. Sofern der Auftraggeber nicht möchte, dass er als Referenz bei der GISA erscheint, muss er dies schriftlich mitteilen.
  • 8 Salvatorische Klausel
    Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen der Geschäftsordnung zur Folge.
  • 9 Deutsches Recht
    Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • 10 Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und GISA ist, soweit gesetzlich zulässig, Marburg.

Geschäftsbedingungen Fort- und Weiterbildungen (Offene Seminare)

  • 1 Anerkennung der Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen

Mit der von Ihnen schriftlich ausgefüllten Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen der St. Elisabeth Innovativen Sozialarbeit gGmbH (im folgenden GISA) verbindlich an.

  • 2 Ihre Anmeldung

Ihre Anmeldung erfolgt mit dem sorgfältig ausgefüllten Anmeldeformular. Für jeden Teilnehmenden ist eine gesonderte Anmeldung vorzunehmen. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung. Ein Anmeldeschluss ist nicht angegeben. Bis ca. 14 Tage vor dem Seminarbeginn sind Anmeldungen möglich. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sobald feststeht, dass das Seminar stattfindet, bekommen Sie eine Zusage. Fällt es aus, erhalten Sie eine Absage.

Berufsbegleitende Weiterbildungen und mehrmodulige Seminare: Mit Beginn des 1. Moduls einer mehrmoduligen Veranstaltung ist ein Rücktritt von Folgemodulen nicht mehr möglich, es sei denn, vom sich abmeldenden Teilnehmer wird ein – im Sinne der Lernvoraussetzungen – geeigneter Ersatzteilnehmer eingebracht. Die Seminargebühren werden anteilig jeweils nach einem Modul fällig. Sollten Sie zu Beginn einer Veranstaltung feststellen, dass die Veranstaltung nicht Ihren Praxisbedürfnissen entspricht, gilt unsere Garantie siehe § 8a dieser Geschäftsbedingungen.

  • 3 Ihre Investition

Die Tagungsbeiträge sind in den jeweiligen Ausschreibungen der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angegeben. Darin sind keine Kosten für Unterbringung enthalten. Die Fahrtkosten zu den jeweiligen Seminarorten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie bzw. Ihre Dienststelle die Rechnung. Die Seminargebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei längerfristigen Weiterbildungen werden die Kosten in Raten fällig. Die Raten sind an die jeweils stattgefundenen Seminare gekoppelt.

  • 4a Ihre Absage

Können Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, muss eine schriftliche Absage von Ihnen erfolgen. Sagen Sie zwischen dem 56. Tag und dem 43. Tag vor Veranstaltungsbeginn ab, wird eine Ausfallgebühr von 25 % des Teilnahmebeitrages fällig. Sagen Sie zwischen dem 42. Tag und dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn ab, wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Teilnahmebeitrages erhoben. Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag fällig (maßgeblich ist der Poststempel). Auch bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage wird der Gesamtbetrag einbehalten. Abgesehen von einer Verwaltungspauschale von einmalig 100 Euro entfällt die Gebühr, wenn Sie uns eine/n Ersatzteilnehmer/in nennen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir einen Seminarplatz nicht kurzfristig vergeben können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Muss bei Weiterbildungen aufgrund von Krankheit etc. ein Modul wiederholt werden, werden zusätzlich pro Modultag 25 Euro Tagungspauschale sowie einmalig 100 Euro Verwaltungsgebühr fällig. Sollte es keinen Folgekurs geben, gibt es die Möglichkeit, ein Modul in Eigenleistung nachzuholen (Absprache mit der*dem zuständige*n Referent*in), dabei fallen 100 Euro Verwaltungspauschale und 150 Euro Referent*innenpauschale an. Prüfungen im Rahmen von Weiterbildungen, die später abgenommen werden oder Prüfungsleistungen, die nicht termingerecht eingereicht werden, werden zusätzlich mit 100 Euro Verwaltungsgebühr und 150 Euro Referent*innenpauschale berechnet. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ein Zertifikat erneut ausgestellt werden müssen, fällt eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro an. Bei Ausfall der Veranstaltung wird der gezahlte Betrag erstattet. 

  • 4b Unsere Absage

Die GISA sagt Veranstaltungen dann ab, wenn aus organisatorischen Gründen (z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) oder wegen unvorhersehbaren Gründen wie höherer Gewalt, Krankheit, Unfall eine Durchführung des Seminares nicht möglich ist. Bereits bezahlte Gebühren werden im Fall einer Absage umgehend zurückerstattet. Darüber hinaus sind weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der GISA oder ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind. Wir behalten uns vor, ggf. Referenten/innen durch andere Trainer/innen zu ersetzen, sofern diese ebenfalls über eine entsprechende Qualifizierung verfügen. Der Nachweis liegt im Zweifel bei der GISA. Außerdem halten wir uns offen, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor und während einer Veranstaltung durchzuführen. Dabei berücksichtigen wir, dass der Gesamtcharakter der Veranstaltung gemäß der Ausschreibung nicht geändert wird. Zudem kann eine kurzfristige Formatänderung (Umstellung auf eine Online-Fortbildung), beispielsweise in Zeiten hohen Pandemiegeschehens, notwendig werden; diese ist als gleichwertig gegenüber einer Präsenzveranstaltung zu betrachten.

  • 5 Ihre Unterbringung

Für Ihre Unterbringung sind Sie selbst verantwortlich. Wir schicken Ihnen jedoch mit der Anmeldebestätigung eine Liste mit Unterbringungsmöglichkeiten und anderen Anreisehinweisen zu.

  • 6 Ihre Bescheinigungen

Für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat mit den Inhalten des jeweiligen Seminars. Für längerfristige Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie ein entsprechendes Abschlusszertifikat.

  • 7 Schriftform

Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen gelten als nicht getroffen.

  • 8a Unsere Garantie

Ein fairer Umgang miteinander ist uns wichtig. Wenn Sie wider Erwarten bis zum Ablauf von 20 % der Nettozeit einer Veranstaltung oder im Falle einer mehrmoduligen Weiterbildung bis zum Ablauf von 20 % der Nettozeit des 1. Moduls feststellen, dass die Veranstaltung nicht Ihren Praxisbedürfnissen entspricht, ist eine Neubuchung nach Abmeldung bei dem/der Kursleiter/in der Veranstaltung unter der Rückgabe der Unterlagen möglich. Die Garantie erstreckt sich nicht auf den Zeitraum nach Ende der Veranstaltung. Melden Sie sich im ersten Fünftel der Veranstaltung bzw. im ersten Fünftel des 1. Moduls einer mehrmoduligen Weiterbildung ab, können Sie eine andere Veranstaltung der GISA im Wert der gebuchten Veranstaltung besuchen. Die Teilnahmevoraussetzungen und Geschäftsbedingungen für diese andere Veranstaltung gelten entsprechend. Diese Möglichkeit ist ein Jahr gültig. Sowohl für das in der Veranstaltung erworbene Wissen als auch für erteilte Ratschläge oder Empfehlungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir übernehmen des Weiteren keine Verantwortung für eventuelle Nachteile oder Schwierigkeiten, die sich aus fehlenden Voraussetzungen bei den Teilnehmenden ableiten.

  • 8b Ihr Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312d, 355 BGB. Demnach dürfen Sie Ihre auf Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung (schriftliche Anmeldung) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe einer Begründung widerrufen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung Ihrer Widerrufserklärung. Die Widerrufserklärung schreiben Sie bitte an die GISA, Hermann-Jacobsohn-Weg 2, 35039 Marburg. Ansonsten gilt für die Absage § 4a dieser Geschäftsbedingungen.

  • 9 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bedingungen der Geschäftsordnung unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen der Geschäftsordnung zur Folge. 

  • 10 Sonstiges

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung. Die Kursleiter/innen sind für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Seminare verantwortlich. Für Vereinbarungen über Inhouse-Fortbildung, Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung gelten die Geschäftsbedingungen über Inhouse-Fortbildung und Sonstige Leistungen sowie die im jeweiligen Kontrakt festgelegten Bedingungen.

  • 11 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen Teilnehmenden und der GISA Marburg ist, soweit gesetzlich zulässig, Marburg.